Einfach strukturierte Zeitgenossen können den allgemeinen Warnungen vorm Artensterben wenig bis nichts abgewinnen. Sie erinnern sich an den vergangenen Sommer, als sie bei Kaffee und Zwetschgendatschi auf der Terrasse saßen, und sich Wespen in großem Stil über das Zuckergebäck hermachten. Grund genug, das Artensterben – das nicht nur für Bienen, sondern auch für Wespen gilt – vehement zu dementieren.
Doch diese beobachteten „Fakten“ sind genauso hirnrissig, wie die Erkenntnis von US-Alleinherrscher Donald Trump, der in seinem Urlaubsdomizil in Mar-a-Lago in Florida von einem Klimawandel nichts bemerken will, weil „früher die Sommer heißer waren“.
Hier die echten Fakten
Vor mehr als einem Jahr haben Wissenschaftler das Insektensterben in Deutschland erstmals nachgewiesen. Die sogenannte Krefelder-Studie, die im Oktober 2017 in der Fachzeitschrift Plos One erschien, belegte, dass die Masse der Insekten seit dem Jahr 1989 um durchschnittlich 76 Prozent zurückgegangen ist.
Daher hatte eine Gemeinschaft aus ÖDP, Bündnis 90/Die Grünen und einiger Naturschutzbünde Ende Januar zum Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern ‚Rettet die Bienen!’“ aufgerufen. Jetzt ist das Endergebnis da!
Insgesamt haben 18,4 Prozent der Wahlberechtigten in Bayern teilgenommen. Das sind genau 1.745.383 Einträge – und damit ein Rekordergebnis. In der Landeshauptstadt lag die Beteiligung sogar bei 20,5 Prozent.
Nach offiziellen Zahlen wurde nicht nur die entscheidende Zehn-Prozent-Hürde deutlich übersprungen, sondern auch die höchste Beteiligung an einem Volksbegehren in der bayerischen Geschichte registriert.
Der Zuspruch liegt deutlich über den Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren in Bayern (14,3 Prozent, 2013) und zum Nichtraucherschutz (13,9 Prozent, 2009) und selbst über dem bisher erfolgreichsten Volksbegehren „Christliche Volksschule“ (17,2 Prozent, 1967).
Volksbegehren erfolgreicher als Volkspartei
Und die 18,4 Prozent Zuspruch für das aktuelle Volksbegehren liegen noch um einiges deutlicher über dem Ergebnis der „Volkspartei“ SPD bei der letzten Landtagswahl in Bayern (9,7 Prozent). Übrigens: Die Freien Wähler erzielten beim Urnengang im vergangenen Herbst stattliche 11,6 Prozent – rekrutiert vor allem aus der Bauernschaft.
Kein Wunder also, dass der bayerische Wirtschaftsminister und Freie-Wähler-Frontmann Hubert Aiwanger das jetzige Volksbegehren einen unterschwelligen Angriff auf die Bauern nannte, der einer „eiskalten Enteignung“ gleichkommt.
Grundgesetz als Bettlektüre
Vielleicht sollte sich Herr Aiwanger einmal ins deutsche Grundgesetz vertiefen. Er muss dabei nicht viel Seiten lesen. Schon in Artikel 14, Absatz 2, heißt es: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Und in Absatz 3 steht: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.“